Am 05.02.2019 wurde im bayerischen Kabinett ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Familiengeldgesetzes (BayFamGG) beschlossen.
Nach Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist das Familiengeld nach Inkrafttreten des geänderten BayFamGG im Rahmen des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) anrechnungsfrei.
Für die Zeit bis zum Inkrafttreten des geänderten BayFamGG werden Leistungen nach dem SGB II bei Erst- und Weiterbewilligungsanträgen künftig ohne Anrechnung des Familiengeldes bewilligt.
Nach dem Inkrafttreten des geänderten BayFamGG wird geprüft, ob und inwieweit das in der Vergangenheit angerechnete Familiengeld wieder ausbezahlt werden kann.