Erstantrag und Folgeantrag: Das Wichtigste auf einen Blick
Was Sie während der Corona-Krise beachten sollten, wenn Sie Leistungen beziehen oder beantragen:
- Wenn Sie bereits Leistungen vom Jobcenter erhalten:
Sind Sie bereits Kunde und Ihr aktuelle Bewilligung endet in der Zeit vom 31.03.2020 bis einschließlich 30.08.2020? Dann bezahlen wir in der Annahme unveränderter Verhältnisse automatisch weiter – auch ohne einen Weiterbewilligungsantrag.
Die Pflicht zur Mitteilung geänderter Verhältnisse z. B. beim Einkommen oder den Kosten der Unterkunft besteht jedoch weiterhin wie bisher.
- Wenn Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen wollen:
Bitte nehmen Sie vor Antragstellung telefonisch mit dem Jobcenter Kontakt auf (Hotline 0921/151277 – 200). Wir senden Ihnen die erforderlichen Antragsunterlagen zu (Hier finden Sie eine Hilfe zum Ausfüllen des Antragsvordruckes) .
Wichtig: Für Rückfragen des Jobcenters zu Ihrem Antrag geben Sie bitte immer eine Telefonnummer an unter der sie tagsüber erreichbar sind.
- Haben Sie schon an andere Leistungen gedacht:
Ab 01.04.2020 gibt es auch einen erleichterten Zugang zum Kinderzuschlag (KiZ), wenn Ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt Ihrer Familie ausreicht (z.B. bei Bezug von Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld). Um unnötigen Aufwand zu sparen, können Sie mit dem KiZ-Lotsen schnell und einfach prüfen, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben und ggf. einen Antrag online stellen.