Erstantrag und Folgeantrag: Das Wichtigste auf einen Blick

Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen möchten, so steht Ihnen hierfür die Antragshotline unter 0921/151277-200 zur Verfügung.

Sollten sich die Beraterinnen und Berater im Kundengespräch befinden, so hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, Sie werden zurückgerufen.

Alternativ können Sie auch das Kontaktformular nutzen.

Aufgrund des aktuell hohen Anfrageaufkommens, kann eine Kontaktaufnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ihnen mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Für die Beantragung von Bürgergeld werden folgende Dokumente benötigt:

  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Mietvertrag und das letzte Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Zahlungen für Strom, Heizkosten, Wasser und Abwasser, sofern diese gesondert zu entrichten sind
  • Lebenslauf mit aktuellen Unterlagen über Einkommen und Vermögen

  • vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Sozialversicherungsausweis oder Rentenversicherungsnummer
  • Mitgliedskarte oder Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenversicherung

Im Gespräch mit Ihnen klären wir, ob Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld erfüllen. Im Anschluss bitten wir um zeitnahe Übersendung der Unterlagen. Nachdem ihr Antrag bearbeitet ist, erhalten sie einen Bescheid über die Höhe der bewilligten Leistungen. Um den Bescheid besser verstehen zu können, gibt es Erklärvideos in verschiedenen Sprachen. Hier finden sie die deutschsprachigen und  fremdsprachigen Versionen.

Nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts wird üblicherweise geprüft, ob Sie Anspruch auf eine Weiterzahlung haben. So vermeiden Sie Unterbrechungen beim Leistungsbezug:

  • Der Weiterbewilligungsantrag kommt in der Regel mit der Post. Bitte füllen Sie ihn gleich aus und geben ihn spätestens drei Wochen vor Fristablauf ab.
  • Liegt Ihnen der Antrag vier Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraumes noch nicht vor? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner im Jobcenter.

  • Hat sich seit dem letzten Antrag etwas geändert? Dann benötigen wir die entsprechenden Unterlagen. Die Zusatzblätter EK und Einkommensbescheinigung müssen Sie nur dann ausfüllen, wenn sich Ihr Verdienst geändert hat.
  • Bitte reichen Sie eine Erklärung zur Erheblichkeit des Vermögens (Anlage VM) ein und legen Sie dieser lückenlose Kopien der Kontoauszüge der letzten drei Monate bei.

Gut zu wissen:

In unserem Download-Bereich finden Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags auf
Bürgergeld auf Türkisch, Russisch oder Englisch und ein Dokument mit Erläuterungen zum Bürgergeld-Bescheid.