Vom Einstiegsgeld bis zum Vermittlungsbudget

Für die Zeit der Bewerbung und für die ersten Wochen Ihres neuen Arbeitsverhältnisses können Sie zusätzliche Leistungen beantragen, die Ihnen den beruflichen Einstieg erleichtern. Zu den Förderleistungen des Jobcenters für erwerbsfähige Hilfebedürftige zählen unter anderem:

  • Einstiegsgeld
    Wenn Sie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis antreten oder künftig mindestens 15 Stunden in der Woche einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, ist eine zusätzliche, finanzielle Unterstützung möglich. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung.
  • Vermittlungsbudget
    Auch das Vermittlungsbudget ist eine Ermessensleistung. Typische Ausgaben, die in diesem Rahmen von Ihrem Jobcenter übernommen werden, sind:
    – Mobilitätshilfen (z.B. Bezuschussung der Umzugskosten)
    – Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten
    – Kosten für Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel
  • Qualifizierungsmaßnahmen beim Arbeitgeber
    z.B. zur Eignungsfeststellung oder zum Erwerb, zur Erweiterung oder zum Erhalt beruflicher Kenntnisse
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
    Qualifizierungsmaßnahmen in aktuell gefragten Berufsfeldern
  • Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten
    auch bekannt unter dem Begriff „1-Euro-Job“

Gut zu wissen:

Förderleistungen, wie z.B. die Erstattung von Bewerbungskosten, müssen Sie im Vorfeld beantragen. Wenn die Kosten bereits entstanden sind, können Sie keinen rückwirkenden Antrag mehr stellen. Im Optimalfall bringen Sie dieses Thema gleich dann zur Sprache, wenn es um Ihren Kooperationsplan geht.

Weiterführende Informationen über unsere Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.