Geschützte Werte und anrechenbares Vermögen
Bürgergeld dient der Sicherung Ihres Lebensunterhalts. Wenn Sie über eigene Vermögenswerte verfügen, müssen Sie diese erst aufbrauchen, bevor Sie Leistungen beanspruchen können.
Bürgergeld dient der Sicherung Ihres Lebensunterhalts. Wenn Sie über eigene Vermögenswerte verfügen, müssen Sie diese erst aufbrauchen, bevor Sie Leistungen beanspruchen können.
Allerdings gibt es auch geschützte Werte, die bei der Berechnung Ihres Leistungsanspruchs nicht berücksichtigt werden. Dazu zählen:
Vermögensfreibeträge sind von verschiedenen Faktoren, wie dem Geburtsdatum abhängig. Als Grundfreibetrag stehen Ihnen 150 € pro vollendetem Lebensjahr zu.
Zusätzliche Informationen über die Themen Freibeträge und Vermögen können Sie dem Merkblatt „Arbeitslosengeld II / Sozialgeld: Grundsicherung für Arbeitsuchende“ entnehmen, das auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit zum Download angeboten wird.