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Bitte beachten Sie, dass aufgrund der relativ kurzfristig beschlossenen Änderungen im SGB II nicht alle Anträge/Verlinkungen an die neuen Rahmenbedingungen angepasst sind. Aktuelle Informationen finden Sie hier. Wir werden die Änderungen schnellstmöglich anpassen.
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Das ändert sich für Sie bereits zum 1. Januar 2023

Vieles wird sich für Sie verbessern. Es erhöhen sich die Regelsätze folgendermaßen: Alleinstehende Erwachsene         502,- Euro Volljährige Partner:innen              451,- Euro Kinder (14-17 Jahre)                    420,- Euro Kinder (6-13 Jahre)                      348,- Euro Kinder bis fünf Jahre                   318,- Euro WICHTIG: Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein Neuantrag gestellt werden. Sie erhalten die Erhöhung automatisch! Endet jedoch eine…
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Dolmetscher

Um die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter zum 01.06.2022 in den Zuständigkeitsbereich der Jobcenter möglichst reibungslos gewährleisten zu können, wurden befristet Dolmetscher durch das Jobcenter beschäftigt. Die Bereitstellung dieser Dolmetscherleistungen läuft nun aus. Sollten Sie über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse verfügen, so kümmern Sie sich bitte künftig eigenverantwortlich um die Unterstützung einer Person mit deutschen Sprachkenntnissen.…
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Einschränkung der Anrufzeiten

Aufgrund des derzeit hohen Antragsaufkommens können Anrufe von Montag bis Freitag nur in der Zeit von 09:00 – 11:00 Uhr angenommen werden. Dies betrifft dabei sowohl Anrufe bei dem für Sie zuständigen Bearbeiter in der Leistungsverwaltung als auch auf der Rufnummer 0921/151277-120. Bitte sehen Sie auch von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes vor Ablauf von 10…
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Antragstellung auf Arbeitslosengeld II für ukrainische Geflüchtete

 Ab 01.06.2022 besteht für Geflüchtete aus der Ukraine, die hilfebedürftig sind, voraussichtlich die Möglichkeit Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu beziehen. Im Vorgriff auf die zu erwartende Gesetzesänderung stellt Ihnen das Jobcenter Bayreuth Stadt bereits jetzt die wichtigsten Informationen auf Deutsch und Ukrainisch zur Verfügung. Um zu gegebener Zeit eine schnelle Antragsbearbeitung gewährleisten…
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Aktuelle Änderungen bei der Antragstellung auf Arbeitslosengeld II für ukrainische Geflüchtete

Das Gesetz, das die Zahlung von Arbeitslosengeld II ab voraussichtlich 01.06.2022 an ukrainische Geflüchtete regeln soll, wird frühestens zum 23.05.22 verabschiedet. Der genaue Gesetzestext ist noch nicht bekannt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass für die Zahlung von Arbeitslosengeld II das Vorliegen eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthaltsG oder einer Fiktionsbescheinigung verpflichtend sein wird. Die…
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Terminbuchung Online zur Beantragung von Arbeitslosengeld II

Neu im Jobcenter Bayreuth Stadt: Buchen Sie Ihren persönlichen Termin zur Beantragung von Arbeitslosengeld II selbst. Ab 22.07.2021 steht Ihnen auf der Internetseite des Jobcenters Bayreuth Stadt ein entsprechender Link in der Menüleiste zur Verfügung. Bei Fragen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Antragsausgabe unter 0921/151277-200 für Sie da.
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