Aktuelle Änderungen bei der Antragstellung auf Arbeitslosengeld II für ukrainische Geflüchtete
Das Gesetz, das die Zahlung von Arbeitslosengeld II ab voraussichtlich 01.06.2022 an ukrainische Geflüchtete regeln soll, wird frühestens zum 23.05.22 verabschiedet. Der genaue Gesetzestext ist noch nicht bekannt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass für die Zahlung von Arbeitslosengeld II das Vorliegen eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthaltsG oder einer Fiktionsbescheinigung verpflichtend sein wird. Die…
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