Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft, die Bürgergeld bezieht, haben einen Rechtsanspruch auf folgende Leistungen:
ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflegestätten
Übernahme für Mittagessen in Kita, Schule oder Hort
Lernförderung (Nachhilfe), wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann, die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren, schulischen Angebote bestehen
Schülerbeförderung soweit nicht anderweitig abgedeckt
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie Mitgliedsbeiträge für Sportverein, Musikunterricht oder die Teilnahme an einer Freizeit im Rahmen von bis zu 15 Euro pro Monat oder maximal 180 Euro pro Jahr
Schulbedarf in Form eines Zuschusses zu Beginn des Schuljahres und im darauffolgenden Februar
Ihr Antrag
Hier können Sie sich das Antragsformular Bildung und Teilhabe herunterladen.
Das Jobcenter Bayreuth Stadt bearbeitet im Bereich der Leistungen aus dem Bildungspaket nur die Anträge von Empfängern des Bürgergelds. Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, stellen ihre Anträge bitte beim Jugendamt.
Fragen zum Bildungspaket?
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema „Bildungspaket“ ist unter der Telefonnummer 030 – 221 911 009 von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 20.00 Uhr erreichbar.