Für Menschen mit Handicap, Schwangere und Alleinerziehende

Menschen in besonderen Lebenssituationen haben erhöhte Lebenshaltungskosten – zum Beispiel, wenn sie auf eine besondere Ernährung achten müssen.

  • Erwerbsfähige Menschen mit Schwerbehinderung erhalten von 35 Prozent zusätzlich zu ihrem Regelbedarf, wenn sie Leistungen zum Einstieg ins Berufsleben erhalten.
  • Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent.
  • Bei Alleinerziehenden ist die Höhe des Mehrbedarfs abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder.

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Die genaue Berechnung Ihres Mehrbedarfs erläutert Ihnen Ihre persönliche Ansprechpartnerin bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner.