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Bitte beachten Sie, dass aufgrund der relativ kurzfristig beschlossenen Änderungen im SGB II nicht alle Anträge/Verlinkungen an die neuen Rahmenbedingungen angepasst sind. Aktuelle Informationen finden Sie hier. Wir werden die Änderungen schnellstmöglich anpassen.
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Das ändert sich für Sie bereits zum 1. Januar 2023

Vieles wird sich für Sie verbessern. Es erhöhen sich die Regelsätze folgendermaßen: Alleinstehende Erwachsene         502,- Euro Volljährige Partner:innen              451,- Euro Kinder (14-17 Jahre)                    420,- Euro Kinder (6-13 Jahre)                      348,- Euro Kinder bis fünf Jahre                   318,- Euro WICHTIG: Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein Neuantrag gestellt werden. Sie erhalten die Erhöhung automatisch! Endet jedoch eine…
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