Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Ihre Grundsicherung setzt sich aus drei Teilen zusammen:
Die Summe, die sich daraus ergibt, erhalten Sie monatlich im Voraus. Nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, falls Sie weiter Leistungen benötigen.
Mit der Bewilligung von Bürgergeld werden Sie Pflichtmitglied in der von Ihnen ausgewählten gesetzlichen Krankenkasse. Die Kosten trägt das Jobcenter.
Zu den einmaligen Leistungen zählen: