Am 05.02.2019 wurde im bayerischen Kabinett ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Familiengeldgesetzes (BayFamGG) beschlossen. Nach Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist das Familiengeld nach Inkrafttreten des geänderten BayFamGG im Rahmen des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) anrechnungsfrei.