FFP 2 Maskenpflicht beim Einkauf und in öffentlichen Verkehrsmitteln in Bayern ab 18.1.21:
Die Staatsregierung stellt Bedürftigen (SGB II Empfängern) kostenlose FFP 2 Masken zur Verfügung.
Zunächst soll jeder Berechtigte 5 Masken erhalten, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgegeben werden sollen.
Nähere Einzelheiten sind uns noch nicht bekannt. In der ersten Woche 18.1.-24.1. sollen Verstöße noch nicht geahndet werden!
Das Jobcenter gibt weder Masken aus, noch kann es entsprechende Kosten übernehmen.