Aktuelles

Antragstellung auf Arbeitslosengeld II für ukrainische Geflüchtete

 Ab 01.06.2022 besteht für Geflüchtete aus der Ukraine, die hilfebedürftig sind, voraussichtlich die Möglichkeit Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu beziehen.

Im Vorgriff auf die zu erwartende Gesetzesänderung stellt Ihnen das Jobcenter Bayreuth Stadt bereits jetzt die wichtigsten Informationen auf Deutsch und Ukrainisch zur Verfügung.

Um zu gegebener Zeit eine schnelle Antragsbearbeitung gewährleisten zu können, bitten wir Sie, folgende Informationen in deutscher Sprache bzw. in ukrainischer Sprache zu beachten.

Für die Antragstellung von ukrainischen Flüchtlingen die im Stadtgebiet Bayreuth wohnen, können Sie folgenden Kurzantrag bzw. bei mehreren Personen den zusätzlichen Kurzantrag für weitere Personen nutzen.