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Aktuelle Änderungen bei der Antragstellung auf Arbeitslosengeld II für ukrainische Geflüchtete

Das Gesetz, das die Zahlung von Arbeitslosengeld II ab voraussichtlich 01.06.2022 an ukrainische Geflüchtete regeln soll, wird frühestens zum 23.05.22 verabschiedet.

Der genaue Gesetzestext ist noch nicht bekannt.

Es zeichnet sich jedoch ab, dass für die Zahlung von Arbeitslosengeld II das Vorliegen eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthaltsG oder einer Fiktionsbescheinigung verpflichtend sein wird.

Die von der Stadt Bayreuth bisher alternativ ausgestellten Registrierungsscheine werden deshalb für die Bewilligung von Arbeitslosengeld II durch das Jobcenter Bayreuth Stadt nicht anerkannt werden können.

Das Jobcenter ist aktuell in Abstimmungsgesprächen mit der Stadt Bayreuth, um eine nahtlose Sicherstellung der Zahlungen zum Lebensunterhalt für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer verlässlich sicher zu stellen.